Unser Hauptsitz liegt in Klötze, Sachsen-Anhalt – ein Bundesland, in dem viele unserer Kunden einen Container direkt auf dem eigenen Grundstück aufstellen möchten. Ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist, regelt die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) – allerdings mit Ausnahmen je nach Größe, Nutzung und Standdauer.
Genehmigungsfrei in der Regel bei:
- Kurzfristiger Aufstellung als Baustelleneinrichtung für die Dauer der Baumaßnahme
- Kleineren Lagercontainern ohne Aufenthaltsnutzung, die eine bestimmte Grundfläche nicht überschreiten (die genauen Schwellenwerte variieren je nach Gemeinde – fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Bauamt nach)
- Containern im Innenbereich eines bereits genehmigten Gewerbe- oder Industriegrundstücks, sofern keine bauliche Änderung der Nutzung vorliegt
Genehmigungspflichtig ist in der Regel:
- Die dauerhafte Aufstellung als Wohn- oder Bürocontainer mit Aufenthaltsnutzung
- Container im Außenbereich (§ 35 BauGB), etwa auf landwirtschaftlichen Flächen ohne bestehende Bebauung
- Aufstellungen, die von Bebauungsplan-Vorgaben (z. B. Abstandsflächen, zulässige Baukörper) abweichen
Da die genauen Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgelegt werden, empfehlen wir vor der Aufstellung immer eine kurze Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt einen ersten Überblick. Für die Nachbarregion Mecklenburg-Vorpommern haben wir die Regelungen separat in unserem Beitrag Lagercontainer aufstellen in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.
Sie planen eine Aufstellung in Sachsen-Anhalt und sind unsicher, welcher Container sich eignet? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne zu Größe, Lieferung und Aufstellung.
